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Dichtigkeitsprüfung mit Über- oder Unterdruck

Bei der Dichtigkeits-Prüfung von Rohrleitungen wird anhand von Luft- oder Wasserprüfung kontrolliert ob die Rohrleitungen und Muffen dicht sind. Risse oder andere Schadstellen im Material oder an Muffenversätzen können im Hinblick auf ihre Dichtigkeit ebenfalls überprüft werden. Durch undichte Rohrleitungen können gefährliche Schadstoffe ins Grundwasser eindringen und somit die Umwelt und uns gefährden – dieser Gefahr kann durch eine Dichtigkeits-Prüfung nach DIN EN 1610 vermieden werden. Die Prüfung ist für bestimmte Objekte gesetzlich vorgeschrieben und muss gemäß DIN EN1610 aus geführt werden. Nach jeder durchgeführten Prüfung wird ein ausgewertetes Dichtigkeits-Prüfprotokoll erstellt, das dem Kunden als Nachweis dient und welches er bei den Kommunen vorlegen kann.
Optische Inspektion
Nach Beseitigung aller Verschmutzungen erfolgt eine optische Inspektion mit einer Kanal-TV-Kamera. Bei der optischen Inspektion werden der Zustand der Leitungen bzw. alle sichtbaren Schäden festgestellt. Die Schadensauswertung lässt Rückschlüsse auf die Dichtheit des Kanals zu. Die Inspektion kann auch hier entweder von einer Revisionsöffnung aus dem Haus heraus oder mit einer speziellen „Satellitenkamera“vom Hauptkanal aus erfolgen. Problematisch sind verzweigte Leitungssysteme, deren Äste vom Grundstück her unzugänglich sind (kein Revisionsschacht) und vom Hauptkanal aus nicht erreicht werden können. Die Dichtigkeitsprüfung hat nach DIN 1986-30 zu erfolgen. Die Prüfung kann durch optische Inspektion (Kamera) oder eine Prüfung auf Wasserdichtheit erfolgen. Ist eine optische Inspektion nicht durchführbar (z.B. keine Zugänglichkeit) oder wird sie als nicht ausreichend angesehen, ist die Wasserdichtheit nachzuweisen.
Verschiedene Kommunen erkennen eine optische Prüfung nicht an. Sie fordern direkt eine Prüfung mit Über oder Unterdruck. Die kann mehrere Gründe haben. Ein häufig auftretender Grund ist z.B. ein Gebiet mit einem Fremdwassersanierungskonzept.

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